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Kinderrechte-BeschwerdewegSeit dem 14. April 2014 hat jedes Kind dieser Welt bzw. seine Vertreter das Recht, bei der UN-Kinderrechtskommission eine Beschwerde gegen einen Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention einzureichen. Es ist also das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, das ein Individualbeschwerdeverfahren beinhaltet, in Kraft getreten.
Wenn Sie mehr wissen wollen oder Verbesserungsvorschlage haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Webmaster. zuletzt aktualisiert: 20150306 (mz) |
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Grundschulpädagogik
© Prof. Dr. Ursula Carle - Universität Bremen - Fachbereich Erziehungs- und Bildungswissenschaften - Grundschulpädagogik |