Kinderrechts-Institutionen
(international)
UNO-Beschlusses von 1993 zur Etablierung eines Institutionensystems zum Schutz von Kindern - "Pariser Prinzipien".
Länderberichte
Nach Artikel 43 der UN-Kinderrechts-Konvention (KRK) sind die Staaten dazu verpflichtet, alle fünf Jahre über Maßnahmen, Fortschritte sowie Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Kinderrechte im Land zu berichten. Diese Länderberichte werden vom UN-Kinderrechteaus-schuss geprüft, kommentiert und mit Empfehlungen versehen. Parallel zu den Berichten der Regierungen reichen Organisationen so genannte Schattenberichte ein, in denen sie ergänzend Stellung nehmen.
Internationale Kinderrechts-Organisationen
Kinderrechte-Gedenktage
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zuletzt aktualisiert: 20150305 (mz)
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