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Kinderrechte - eine kurze HistorieAngestoßen durch die furchtbare Situation der Flüchtlingskinder im Balkan und in Russland nach dem 1. Weltkrieg - vergleichbar mit der heutigen Situation der Kinder im Gaza-Streifen, in Syrien, in der Ostukraine und in anderen Kriegsgebieten - gründete die englische Grundschullehrerin Eglantyne Jebb Anfang der 1920er Jahre den "Save the Children Fund" und entwarf eine Satzung für Kinder, die "Children's Charter". Am 24.9.1924 wurde diese Children's Charter von der Generalversamm-lung des Völkerbundes in Genf als Erklärung verabschiedet. Damit wurden Kindern erstmals Rechte wie, das Recht auf bevorzugte Handlung in Notlagen oder das Recht auf besondere Hilfe bei Krankheit, Hunger oder Behinderung, zugesprochen. [Genfer Erklärung] Nach der Gründung der UNO und der Auflösung des Völkerbundes verabschiedete die UNO-Vorllversammlung 1948 die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte",, die auch Aussagen zugunsten der Kinder, insbesondere zu deren Schutz, enthielt. [Menschenrechtserklärung] Am 20. November 1959 verabschiedete die UN-Vollversamm-lung die "Deklaration über die Rechte der Kinder", die in ihren Grundzügen der "Genfer Erklärung" entspricht, diese aber um weitere Rechte ergänzte, wie dem Recht nicht diskriminiert zu werden. [Kinderrechtserklärung] Zwanzig Jahre nach der Kinderrechtserklärung erklärte die UNO 1979 zum internationalen Jahr des Kindes ernannt worden war, wurde ein erster Entwurf für eine international rechtsverbindliche Kinderrechtskonvention ausgearbeitet. [Vorarbeiten zur Kinderrechtskonvention] Diese Vorarbeiten wurden erst zehn Jahre später, genau 30 Jahre nach der "Deklaration über die Rechte der Kinder" abgeschlossen. Die UN-Vollversammlung verabschiedete am am 20. November 1989 das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", die "UN-Kinderrechtskonvention". Auch wenn die gesellschaftliche Beteiligung der Kinder an ihren Wirkungsbereichen noch sehr zu wünschen übrig lässt, hat sich ihre rechtliche Position mit der Verabschiedung des "Dritten Fakultativproto-kolls zur Kinderrechtskonvention" am 19. Dezember 2011 wesentlich verbessert: Für Kinder wurde ein Individualbeschwerdeverfahren beschlossen. Das 3. Fakultativprotokoll wurde bereits am 8. November 2012 vom Deutschen Bundestag ratifiziert und trat international am 14. April 2014 in Kraft. Kinder und ihre VertreterInnen haben nun das Recht, bei bei einer Rechtsverletzung eine Beschwerde beim UN-Ausschuss für Kinderrechte in Genf einzureichen. Weiterführende Literatur/Medien zur KR-Historie
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Grundschulpädagogik
© Prof. Dr. Ursula Carle - Universität Bremen - Fachbereich Erziehungs- und Bildungswissenschaften - Grundschulpädagogik |